Patent wo Copyright ???

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Grald
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Patent wo Copyright ???




von Grald » 05/04/07, 17:38

Guten Tag,

Ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Bereich bin, aber eine Frage stört mich, was ich wählen soll: Patent oder Urheberrecht (für technische Innovationen) ???

Auf der Website http://droitsdauteur.free.fr/ Ich habe alles, was ich konnte, nach rechts und links auf dieses Thema gesetzt

Natürlich bevorzuge ich das Urheberrecht, aber da ich hier kein Profi bin, kann meine Begeisterung falsch sein.
Wenn es kompetente Personen oder Nutzer von Patenten oder Urheberrechten (für technische Innovationen) gibt, würde ich mich über Ihre Meinung freuen. Ich denke, viele Leute werden sich für dieses Thema interessieren forum von kreativen.
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Christophe
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von Christophe » 05/04/07, 18:03

Technische Neuerungen sind ausschließlich durch erfindungspatente geschützt.

Das Urheberrecht ist (zum Beispiel) künstlerischen Schöpfungen vorbehalten.

Ein Urheberrecht ist gegen ein Patent nichts wert. Viele Websites missbrauchen das mangelnde Wissen der Öffentlichkeit über den intellektuellen Schutz, um "falschen" Schutz zu verkaufen.

ps: Ich habe ein Patent in 2003, also weiß ich (ein bisschen) wovon ich spreche ...
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ThierrySan
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von ThierrySan » 05/04/07, 18:52

Wenn es sich hingegen um eine technische Innovation in der IT handelt, dh um reine Software, unterliegt sie dem Urheberrecht.

Wenn jedoch die technische Innovation im Bereich der Datenverarbeitung andere technische Aspekte hervorhebt: Zum Beispiel die Entwicklung eines Systems, das einen Hardware- und einen Softwareteil enthält, kann meines Erachtens ein Patent darauf erteilt werden. Ich kann mich jedoch irren. Vielleicht muss jede Innovation durch ihren Anwendungsbereich geschützt werden ...

Wenn ich das sage, soll versucht werden, die ursprünglichen Informationen zu ergänzen, um die Handlungsfelder der beiden Schutzarten besser auszurichten. Zögern Sie deshalb nicht, meine Daten zu ergänzen oder zu ändern !! : Wink:
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von Grald » 05/04/07, 19:40

Es ist wahr, dass das Urheberrecht von vornherein nichts mit dem Schutz einer technischen Innovation zu tun hat (welcher Teil ist die Hardware?) ... aber es scheint, dass die Band es hat Nutzen ... wenn nur dann verhindert wird, dass jemand ein Patent anmeldet, Karten verwendet oder verteilt, usw.

Für eine großartige Idee ist das Patent vielleicht die Spitze, aber für all die kleinen Neuerungen ist es zu ruinös, ein Patent zu nehmen, viele ziehen es vor, still zu bleiben und es ist wirklich verrückt.

Der Strich des Urheberrechts ist nicht so einfach zu üben, er gehorcht den Regeln, die eingehalten werden müssen (etliche sind auf der Site), das Ganze ist, die Effizienz in der Justiz zu kennen ??? Ich weiß, dass Klagen (Urheberrecht, das eine technische Innovation schützt) gewonnen wurden, aber wie viele sind verloren gegangen ???
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von Pierre-Yves » 02/02/09, 14:42

Ich bin verwirrt ! Vor einigen Wochen gab jemand (Entschuldigung, ich erinnere mich nicht an wen!) Den Verweis auf ein INPI-Dokument mit dem Titel "Warnung vor dem industriellen Urheberrecht".

Seitdem habe ich diesen lustigen kleinen Comic gefunden, der von "Probezeit" spricht und Patente auf ziemlich virulente Weise anprangert:

http://www.canal-invention.com/bd-maternelle.html

Wem soll man glauben?
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von Remundo » 02/02/09, 15:46

Hallo Pierre-Yves,

Möchten Sie sicher darüber sprechen?
http://www.inpi.fr/fileadmin/mediathequ ... vet_DA.pdf

Es handelt sich um einen Vorwurf des INPI, der darauf abzielt, den Erfinder systematisch von seinem Urheberrecht abzuhalten, um ihn sanft in die rechtlichen und finanziellen Fallstricke des Patents zu verwickeln ...

Ich bin kein Anwalt, aber ich studiere die Frage seit mehr als 2 Jahren. Verlorene Zeit. Ich denke, ich bin nicht albern und verstehe Französisch. Das ist was ich denke.

INPI schrieb:Der urheberrechtliche Schutz und der durch das Erfindungspatent gewährte Schutz haben jeweils einen ganz bestimmten Zweck.

TRUE (Lapalisse Wahrheit)
INPI schrieb:Nur das Patent ermöglicht es, Dritte von der unbefugten Verwertung einer Erfindung auszuschließen, und ihre Erteilung an Frankreich ist das Monopol des INPI.

FALSCH für nur das Patent.
WAHR für das Patentmonopol (eifersüchtig behauptet und heimtückisch als der einzig mögliche Weg dargestellt ...)
INPI schrieb:"AMPI" und "PICB" sind keine offiziellen Titel
WAHR: Eine gesetzliche Kaution wird von einem Staatsbevollmächtigten (z. B. Notar oder Gerichtsvollzieher) verlangt.
ist nicht ihre Ablagerung, die Copyright überträgt.

WAHR ist die gesetzliche Kaution ...
Sie stellen möglicherweise nur den Nachweis eines Erstellungsdatums dar,
werden aber für sehr viel höhere Beträge angeboten
andere vorhandene Beweismethoden (Soleau - Umschlag, Kaution
bei einem Gerichtsvollzieher…).
Wir kommen ... : Cheesy:

Abschließend.

1. Das INPI hat das Patent Monopel, aber nicht das Monopol des geistigen Schutzes und noch weniger das des geistigen Eigentums, selbst wenn die geistigen Werke gewerblichen Charakters sind, Auto...

2. Patent und Urheberrecht ergänzen sich, die DA umfasst das Patent, Dies ist nur eine "Redewendung", die einen technologischen Inhalt genau beschreiben und nur unter dem Gesichtspunkt der vorhergehenden Patente eine technische Priorität erhalten soll (daher keine absolute Priorität ...)

Das Patent wurde dann zu einem mächtigen Rechts- und Finanzinstrument für große Gruppen, die sich in ihrem eigenen Spiel ...

voir Ein Beispiel und aktuelle Kommentare

Was ich sage, ist im CPI aus Buch I beschrieben:

Artikel L111-1-Code für geistiges Eigentum (Copyright)
Der Urheber eines Werkes des Geistes genießt an diesem Werk allein aufgrund seiner Schöpfung ein ausschließliches Recht des geistigen Eigentums und ist für alle zugänglich.

Art. L. 112-1. Die Bestimmungen dieses Kodex schützen die Urheberrechte an alle geistigen Werke, unabhängig von Genre, Ausdrucksform, Verdienst oder Ziel.

Art. L.112-2. Berücksichtigt werden insbesondere als Werke des Geistes im Sinne dieses Codes:
1 ° Bücher, Broschüren und andere literarische, künstlerische und Wissenschaftler ;
2 ° Konferenzen, Reden, Predigten, Schriftsätze und andere Werke gleicher Art;
3 ° Dramatische oder dramatisch-musikalische Werke;
4 ° Choreografische Werke, Zahlen und Zirkustricks, Pantomimen, deren Umsetzung schriftlich oder auf andere Weise festgelegt ist;
5 ° Musikkompositionen mit oder ohne Worte;
6 ° Kinofilme und andere Werke, die aus animierten Bildsequenzen mit oder ohne Ton bestehen und als audiovisuelle Werke bezeichnet werden;
Werke des Zeichnens, Malens, Architektur, Bildhauens, Gravierens, Lithografierens;
8 ° Grafische und typografische Arbeiten;
9 ° Fotografische Arbeiten und Arbeiten, die mit fotografischen Techniken erstellt wurden;
10° Werke der angewandten Kunst;
11 ° Abbildungen, Landkarten;
12° Pläne, Skizzen und plastische Arbeiten in Bezug auf Geographie, Topographie, Architektur und Wissenschaft;
13 ° Software, einschließlich vorbereitender Entwurfsausrüstung;
14 ° Die Kreationen der saisonalen Bekleidungs- und Schmuckindustrie. Die saisonalen Branchen für Kleidung und Schmuck sind jene Branchen, die aufgrund der Anforderungen der Mode häufig die Form ihrer Produkte erneuern, einschließlich Nähen, Pelz, Dessous, Stickerei, Mode, Schuh- und Handschuhherstellung, Lederwaren, Herstellung von hochwertigen oder speziellen Stoffen für die Haute Couture, Herstellung von Paruren und Schuhmachern sowie Herstellung von Möbelstoffen.

Buch VI des IPC

Art. L. 611-1. Jede Erfindung peut Gegenstand eines vom Direktor des Nationalen Instituts für gewerblichen Rechtsschutz ausgestellten gewerblichen Rechtsschutzes sein, der seinem Inhaber oder seinen Nachfolgern ein ausschließliches Verwertungsrecht einräumt.
-----------
: Idee: Im Gesetz bedeutet can "es ist möglich zu". Der Schutz von Industrieanlagen ist nicht ausschließlich ein Patent.

In diesem Fall sollte Artikel L611-1 geändert werden, indem may durch "must" ersetzt wird, was rechtlich Verpflichtung bedeutet. : Idee:

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von Remundo » 02/02/09, 16:18

Willst du lachen

Lesen Sie dies
http://www.zdnet.fr/actualites/telecoms ... 570,00.htm

: Cheesy: Das INPI verstößt gegen das Urheberrecht der D Base III-Software, wird dann angeklagt und wegen Verstoßes verurteilt theoretisch verhandelt heimlich eine Vereinbarung, um sich nicht einer schwerwiegenden Verletzung des Urheberrechts auszusetzen : Cheesy:
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von Remundo » 02/02/09, 16:31

Und schließlich, indem wir ernsthafter sind ...
http://www.culture.gouv.fr/culture/info ... ection.htm

Offizielle Website Regierung schrieb:Die Gewährung des Rechtsschutzes wird dem Urheber allein aufgrund der Schaffung eines geistigen Werkes übertragen und unterliegt nicht der Erfüllung von Verwaltungsformalitäten oder andere. Die Bestimmungen zur gesetzlichen Hinterlegung haben somit keinen Einfluss auf die Entstehung des Urheberrechts.

Das Vorliegen einer Hinterlegung oder Registrierung kann jedoch im Streitfall den Vaterschaftsnachweis erleichtern und das Datum der Erstellung des Werks.

Zu diesem Zweck kann der Autor sein Werk hinterlegen:

bei einem Gerichtsvollzieher oder Notar;


[]
Urheberrechtsschutz sollte nicht mit verwechselt werdenandere Schutzsysteme, die einen anderen Zweck haben und einem anderen Rechtssystem unterliegen.
Dazu gehören:

- gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Patent-, Marken-, Ursprungsbezeichnungs- und Geschmacksmusterrecht [Anmerkung von Remundo: der Goodwill des INPI], die den im zweiten Teil des Codes für geistiges Eigentum definierten Regelungen entsprechen.
- Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung des Privatlebens, der Ehre, des Ansehens und des Images, die unter die Regeln des Zivilrechts fallen.
Diese verschiedenen Schutzarten können jedoch kumulativ ausgeübt werden.
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von Pierre-Yves » 02/02/09, 18:12

Remundo

EXTRA !!!!! danke für deine dokumentierte antwort. Ich habe das Gefühl, dass ich das Copyright nutzen werde!

Eine (letzte?) Frage: Sie haben ein Patent für die SPRATL angemeldet. In welchen Fällen ist das Urheberrecht Ihrer Meinung nach vorzuziehen?

Pierre-Yves
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von Remundo » 02/02/09, 22:11

Ich melde immer ein Patent an. Außerdem veröffentliche ich auf mehreren forums Daten und Beschreibung der Ideen zu bestätigen.

Mein Copyright besteht aus diesen Veröffentlichungen. Anschließend und sobald ich einen Proto unter vorzeigbarer Hand habe, lege ich mit einer Materialisierung der Erfindung meine probative Hinterlegung von Autorenqualität an.

Wenn Sie eine Kreation mit hohem technologischem Inhalt haben, ist es immer gut, ein Patent zu beantragen, da die Verwendungen, für die die Technologieüberwachung verwendet werden soll, auf Datenbanken INPI / WIPO erfolgen.

es erlaubt uns auch, uns in Bezug auf den Stand der Technik des Prüfers zu positionieren.

Es gibt genug Stunden zu besprechen, Zusammenfassend ist die Gewinnkombination Patent + DA mit überwiegendem DA für das KMU oder den kleinen Erfinder (ich bin beide gleichzeitig) : Cheesy: )

Das ist Pierre-Yves. 8)
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