Netzstrom ohne Vertrag einspeisen?

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Forhorse
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von Forhorse » 02/06/10, 10:15

Christophe schrieb:
Dies ist ein gutes Argument. Aber was ist mit allen PV-Anlagen während der Wartung? Werden sie automatisch entkoppelt?


Ja, wie bereits oben erwähnt, wird ein zugelassener und standardmäßiger Netzinjektionswechselrichter bereitgestellt, der bei einem Stromausfall abgeschaltet werden kann.
Es kann jedoch ein sogar sehr unwahrscheinlicher Fehler auftreten (ein Halbleiterkurzschluss ist häufig, insbesondere bei Stromkreisen).
Im Falle einer genehmigten Installation, die von einer Inspektionsstelle zertifiziert wurde und einem Übernahmevertrag unterliegt, sind Sie versichert (Konformitätsbescheinigung und Stromverteiler, der weiß, dass es einen Netzinjektionspunkt gibt). damit er Schritte unternehmen kann, um es zu isolieren)
Wenn Sie selbst mit einem kompatiblen Wechselrichter wild injizieren, können Sie im Falle eines Unfalls immer behaupten, dass Sie einen Wechselrichter verwendet haben, der den Sicherheitsstandards entspricht. Ich bezweifle, dass Sie legal der Armee von standhalten können EDF Anwalt.

Jetzt sind wir uns einig, dass diese Art von Ausfall normalerweise äußerst selten ist (aber ich erinnere Sie daran, dass das Risiko 0 nicht besteht) und dass die Agenten, die in das Netzwerk eingreifen müssen, im Prinzip Maßnahmen gegen das versehentliche Zurücksetzen unter Spannung ergreifen .
Aber hey, es sollte den rechtlichen Aspekt der Sache hervorheben, da dies Teil der Frage war.
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Christophe
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von Christophe » 02/06/10, 12:40

Ja ok ich verstehe das Problem.

Im Falle eines Schnitts hindert nichts daran, dass die Hauptleitung von Hand geschnitten wird ... natürlich muss man da sein ...

Darüber hinaus werden schwere Eingriffe in das Netzwerk in der Regel einige Tage im Voraus den Bewohnern gemeldet.

Das Risiko ist daher sehr gering, auch wenn es nicht Null ist. Wir können daher in das Netzwerk einspeisen, ohne jemandem etwas zu sagen, vorausgesetzt, wir haben ein Disc-Messgerät.

Muss noch die Rentabilitätsberechnung machen ... nicht sicher, ob es letztendlich interessant ist, es ohne Vertrag zu machen. Es ist von Fall zu Fall.
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von Remundo » 02/06/10, 13:00

Achten Sie besonders darauf, dass Ihr Verbrauch normal verläuft ...

denn es wird nicht schwer zu verstehen sein, dass es einen Witz gibt, wenn Sie 1 kWh / Jahr verbrauchen, während Sie dort leben ... : Idee:

Ich weiß nicht, wie die Kaufbedingungen in Belgien sind, aber wenn ich Sie wäre, würde ich definitiv einen Injektionsvertrag abschließen, um nicht beschuldigt zu werden, den Regalvertrag betrogen zu haben, insbesondere für Versicherungen (in Im Falle eines elektrischen Brandes lässt Sie Ihr Versicherer sofort los, wenn er die nicht angemeldete Installation bemerkt.

@+
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von Christophe » 02/06/10, 13:12

Hey, wer hat gesagt, ich wollte es tun? Ich habe die Frage für all unsere Kultur gestellt!
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von Remundo » 02/06/10, 14:03

na ja ...
Ich möchte den erzeugten, aber nicht verbrauchten Strom über einen Wechselrichter wieder einspeisen.

In diesem Fall ist der vorliegende Hinweis in der Singular der ersten Person unzureichend :P

Wenn nicht für Kultur, ist das in Ordnung. 8)
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von Christophe » 02/06/10, 14:09

Roh was für ein Trottel!

Es war ein Beispiel und es wird auf Französisch gemacht, aber ich kenne den Namen dieser Runde nicht ... 1. Person hypothetisch? : Cheesy:

Hier hatte ich wenig Modifikation, so dass es hypothetischer ist! : Idee:
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von boubka » 02/06/10, 14:40

Hallo
Bei einem Stromausfall mit der Last, die der Wechselrichter am Boden hat, löst er sofort aus.

Auch für die Kultur ... sollten Sie wissen, dass einige Geräte wie Geschwindigkeitsvariatoren den Strom im Netzwerk in Form von Harmonischen oder anderen ...

Und für Versicherungen bin ich als Nichtfachmann (Handwerker) nicht sicher, ob es so funktioniert, wie Sie sagen. Ich habe sogar große Zweifel an der Gesetzgebung.
a Sie hören zu, sobald Sie nicht in den Normen sind, die die Versicherung nicht erstattet. Es ist notwendig, zum Glück, weil es keinen Anspruch auf Erstattung gibt.
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von Christophe » 02/06/10, 14:43

boubka schrieb:a Sie hören zu, sobald Sie nicht in den Normen sind, die die Versicherung nicht erstattet. Es ist notwendig, zum Glück, weil es keinen Anspruch auf Erstattung gibt.


Ich habe nicht alles verstanden ... :?: :?:
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von boubka » 02/06/10, 15:18

Ich habe nicht alles verstanden.

und insbesondere für Versicherungen (im Falle eines elektrischen Feuers lässt Sie Ihr Versicherer sofort los, wenn er die nicht angemeldete Installation bemerkt).


stimme dieser Aussage nicht zu, dies ist kein ausreichender Grund.
du musst das ABSICHTLICHE Feuer beweisen.
Sie müssten freiwillig arbeiten, damit sich das Gerät entzündet.
In Bezug auf Fahrlässigkeit handelt es sich eher um einen Fall von Gerechtigkeit, der im Übrigen fast nur den Fachmann betrifft (Kenntnis des Risikos).
und wieder ... wenn die Gerechtigkeit Sie bestraft (schwerwiegender Fall: Tod eines Mannes), muss der Versicherer seinen Vertrag einhalten
l
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von Remundo » 02/06/10, 16:08

Christophe schrieb:Roh was für ein Trottel!

Entschuldigung, das ist professionelle Verzerrung

oder das deoufformachi proufechounal, wenn Sie in Auvergne patois bevorzugen : Lol:

Merchi Mouchu Christophe : Cheesy:

Ah diese Auvergnats ...
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