Es kann etwas zu früh sein, um das Problem der Rechtsform zu lösen, was für Fachleute eine Frage ist, zumal in diesem Fall das Kapital wichtig ist: mehrere Häuser, mehrere Arbeitsplätze.
Nach dem, was ich kürzlich erfahren habe, ist das Gesetz von 1901 nicht der Fuß
nichts hindert daran, das Statut der ASBL oder der Genossenschaft anzuwenden. Aber ich wiederhole, es geht um Profis. und keine Notwendigkeit zu spekulieren, bis wir definiert haben, was wir tun wollen .....
Das Lösungsspektrum ist breit, nichts verhindert gemischte Lösungen: eine SA für das Erbe, eine ASBL für die Struktur der gegenseitigen Hilfe usw.
Sie können sich genauso gut zurückziehen: Es gibt viel zu tun, ich denke, dass derzeit die Debatte interessant ist: Ein Treffen muss geplant werden.