Reduzieren Sie Ihre Steuern für einen guten Zweck!

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Dearcham
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Reduzieren Sie Ihre Steuern für einen guten Zweck!




von Dearcham » 19/03/04, 20:10

Der freudige Zeitpunkt, Ihre Steuererklärung beim Steuerzahler abzugeben, naht!

Hier finden Sie eine nicht erschöpfende Liste einiger Freibeträge, Ermäßigungen und Steuerabzüge

Das Wichtigste: Ihre Spenden an Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind (UNICEF, Restos du Coeur, Rotes Kreuz, verschiedene Vereine und auch politische Parteien, es kann für kleine Parteien interessant sein) bis zu 407 Euro berechtigen Sie zu einer Steuerermäßigung von 60 % auf diesen Betrag! (darüber hinaus 50 %) und auf 10 % Ihrer Erklärung begrenzt.

Die Mitgliedschaft fällt unter diese Kriterien, sofern sie Ihnen keinen Anspruch auf einen tatsächlichen Vorteil als Gegenleistung für die Mitgliedschaft einräumt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beitrag lediglich das Recht einräumt, an den Beratungen der Vereinsorgane teilzunehmen oder Informationen über die ergriffenen Initiativen und die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen zu erhalten. Quelle: CGI


Es ist auch möglich, dass Sie bei der Installation von Geräten eine Reduzierung erzielen, die zu einer besseren Wärmedämmung oder zu Energieverlusten führt
Doppelverglasung, Arbeiten am Dachboden (15 % des Ausstattungspreises, im Rahmen eines mehrjährigen Höchstbetrags von 4 € für eine Einzelperson bzw. 000 € für ein Ehepaar, erhöhter Betrag unter Berücksichtigung der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.
Die Rechnung muss Ihrer Steuererklärung beigefügt werden.), Einbau von Thermostatventilen, Rollläden, Türen mit versiegelten Trennwänden, geschlossenen Kaminen, versiegelten Garagentoren usw.

Im Einzelnen gibt es folgende Kategorien von Ausgaben, die für eine Steuergutschrift in Frage kommen:
- Hauptausstattung (Heizung in Gemeinschaftsgebäuden, Sauna, Hamam, Aufzüge);
- Kosten für Wärmedämmung und Heizungsregulierung;
- Ausgaben für Energieerzeugungsanlagen
Sie müssen von dem Unternehmen installiert werden, das die Abrechnung erstellt
Bezüglich der Einzelheiten dieser Ausgaben empfehlen wir Ihnen, auf das vom Finanzamt herausgegebene Informationsdokument Nr. 2041 zu verweisen.
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