Caravan Gesetzgebung?

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Caravan Gesetzgebung?




von drussyla » 26/09/07, 15:41

Bonjour tout le monde,

Ich bin neu in diesem Bereich forumAlso hoffe ich, dass ich nicht den falschen Ort habe, um meine Frage zu posten? Ich stelle mich kurz vor. Ich komme aus Rennes und wir haben gerade ein Feld geerbt, eine halbe Stunde von zu Hause entfernt. Wir haben jahrelang versucht, Bio, Markt, Heizung usw. zu bekommen

Dieses Feld ist eine Gelegenheit für uns, mit der Gartenarbeit zu beginnen, einen Gemüsegarten, einen Obstgarten, einen Komposter, Trockentoiletten usw. zu bauen. Tatsächlich möchten wir es zu einer Art "Zweitwohnsitz" für sonnige Tage machen oder wir könnten unser Gemüse anbauen ect ,,, aber dafür würden wir etwas brauchen, um uns zu schützen ,,, und hier wundere ich mich über die Gesetzgebung.

Da dieses Feld uns gehört, möchten wir im Idealfall einen alten Wohnwagen hineinstellen, sogar einen Gartenschuppen für Werkzeuge sehen und dort wohnen oder zumindest im Winter Schutz suchen, wenn es regnet, aber wann '' Sie müssen die Bäume gut beschneiden oder die Sämlinge pflanzen ...

Aber was ist mit der Gesetzgebung? Unser Projekt ist sehr lobenswert, aber ich befürchte, dass das Rathaus dies nicht mit einem schlechten Auge sieht? Weil ein Feld, auch wenn wir es besitzen, normalerweise für den Anbau von Mais gemacht ist, nicht um einen Gemüsegarten zu bauen und dort zu campen. Können wir Probleme haben, wenn wir unseren Wohnwagen dort abstellen? ? : Schock: Ich bin mir nicht sicher, wo ich mich erkundigen soll. Wenn also jemand einen Hinweis hat, danke ich Ihnen im Voraus.

Vorabend.
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delnoram
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von delnoram » 26/09/07, 18:08

Ich denke, Sie werden teilweise die Antwort auf Ihre Frage finden HIER
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von drussyla » 26/09/07, 18:41

Vielen Dank für Ihre Antwort ,,, der Link ist reich an Informationen, um dies zu sehen ,,,

Branche '...
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toto65
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von toto65 » 27/09/07, 09:08

Wenn Sie ein Mobilheim auf privatem Grund installieren möchten, müssen Sie beim örtlichen Rathaus eine Genehmigung anfordern. Je nach Fall stellen einige Rathäuser eine Parkerlaubnis für maximal 3 Monate aus, verlangen eine Baugenehmigung, unterwerfen die Installation lokalen Gebühren oder lehnen die Installation häufig kategorisch ab. Darüber hinaus können auch mit einem Recht auf Errichtung des Rathauses die Dienste der DDE (Departmental Direction of Equipment) die Installation jederzeit in Frage stellen, da die Zustimmung des Rathauses nicht besteht eine Abweichung von den geltenden Vorschriften.


Mouaih ... es bringt mich zum Lachen. Ich übersetze: Es ist verboten und selbst wenn wir es genehmigen, können Sie jederzeit entlassen werden.
Frage: Hast du Nachbarn? Und von weitem sichtbar?
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von drussyla » 27/09/07, 10:48

Hallo Toto ,,,

In der Tat scheint mir dieser Text nicht sehr klar zu sein. Ich bin der Besitzer eines Feldes, das seit Jahren verlassen ist. Anstatt diesen Hektar Brachland zu verlassen, habe ich vor, ihn zu kultivieren. Auf organische Weise werde ich durch das Aufstellen einer Karawane keine Bomben anbauen, weder Atomwaffen noch GVO. Ich werde nichts manipulieren, und dennoch habe ich bereits das Gefühl, dass die Scheiße so regnen wird Ich habe gelesen, dass Sie das Rathaus um Erlaubnis bitten müssen, Ihren eigenen Wohnwagen auf Ihrem eigenen Land zu parken, und dass die Erlaubnis außerdem im besten Fall drei Monate nicht überschreiten darf. gesund gemacht, und doch habe ich das Gefühl, dass die Gesetze und der Staat, an die ich mich erinnere, dass es der erste ist, der uns sein Atom ins Gesicht blickt, mir Geräusche bringen werden, für mich, den kleinen Besitzer eines kleinen Landes in seinem kleiner Wohnwagen mit kleinem Bio-Gemüsegarten ,,, es ist doch ein Dach!

Ansonsten gibt es ja einige Nachbarn, die in alte Bauernhäuser investiert haben, um bürgerliche Villen sehr wund zu machen, und alles Design im Inneren, es ist ein kleines Dorf, aber ungefähr zehn Kilometer von Rennes entfernt , und es wird eher von den reichen Rennes überfallen, die mit ihrem großen Geländewagen einen interessanten Gebäudebestand einen Steinwurf von ihrer Arbeit entfernt finden mussten ,,,

Ich frage mich also, ob die Lösung nicht darin besteht, meinen Wohnwagen diskret am Boden meines Feldes zu pflanzen, ihn in Tarnung neu zu streichen und ihn mit einem guten Bambusrand zu schützen. Was Sie nicht tun sollten, um zu Hause ruhig zu sein!
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Christophe
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von Christophe » 27/09/07, 10:59

Entschuldigung drussyla aber ",,," was ist das Interpunktionszeichen?

Es macht Ihre Texte nicht sehr lesbar ...
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von toto65 » 27/09/07, 11:04

Die Lösung wäre nicht, meinen Wohnwagen diskret am Ende meines Feldes zu platzieren

Ich dachte an die gleiche Lösung. Sie müssen die Gesetze respektieren. Aber du darfst auch nicht dumm sein. Wenn jemand kommt, um Sie zu verärgern, fragen Sie ihn, ob er alles im Grundbuch eingetragen hat.
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von drussyla » 27/09/07, 11:48

Bonjour Christophe,

Es ist ein Schreibfehler, ich gebe zu, dass ich ihn überall anbringe, um meinen Text zu lüften. Ich nenne ihn "keine Aussetzung", er hindert mich daran, den "Schlüssel" zu verwenden. da macht dieser Schlüssel viel Spaß. Sie müssen sich ",,," als "..." vorstellen. Ich dachte, der Unterschied wäre nicht offensichtlich, aber wenn er Ihre Augen traf, bitte ich um Verzeihung ...

Vorabend.
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Christophe
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von Christophe » 27/09/07, 12:10

Ok, das habe ich auch gedacht (Ersatz von ...), es ist nicht so, dass es mich nicht schockiert hat, aber du weißt, dass es genug gibt forum "schlecht geschrieben", um Besucher anzuekeln: Ihr Text wird daher vom wählerischen Besucher nicht gelesen ...

Wenn Sie nun ein technisches Problem mit Ihrem Schlüssel haben, das das "." Kein Problem, das ist Grund genug ...
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