Mein kleiner Wind = Angst für meine Nachbarn (Gerechtigkeit)

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dudu25977
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Mein kleiner Wind = Angst für meine Nachbarn (Gerechtigkeit)




von dudu25977 » 22/06/15, 14:30

Mit der Entscheidung, eine Windkraftanlage für den Hausgebrauch von 11 m in Übereinstimmung mit den Normen und behördlichen Genehmigungen zu installieren, hoffte ich, eine Geste für den Planeten zu setzen, auch ein wenig aktuell...
Heute haben die Nachbarn Freude daran, mich vor Gericht anzugreifen, ich bin enttäuscht und entmutigt, ich habe einen Anwalt genommen, um meine Rechte durchzusetzen.
Wäre es möglich, Ratschläge oder Erfahrungsberichte von Leuten zu erhalten, die sich mit diesem Thema auskennen oder es erlebt haben?
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Christophe
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von Christophe » 22/06/15, 14:44

Herzlich willkommen hier!

Ich habe keine direkte Rückmeldung zu einem solchen Fall, aber die „Eifersucht“ zwischen Nachbarn kommt leider zu häufig vor... oft für Blödsinn, Kindlichkeit...

Zunächst einmal: Was genau wird Ihnen vorgeworfen?

Was ich Ihnen sagen kann: Wenn Ihre Installation korrekt durchgeführt wurde (brauchten Sie eine Baugenehmigung? Wenn ja, könnten sie diese einholen ...), können sie nicht viel sagen (und Sie könnten sie im Nachhinein wegen Prozessmissbrauchs angreifen).

Mut, auf jeden Fall sind Gerichtsverfahren zwischen Nachbarn in unserer „Gesellschaft, der es schlecht geht“ üblich geworden... während wir dies vorher einvernehmlich bei einem Bier (oder einem Pastis... je nach Region) geklärt haben.


:|
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von Did67 » 22/06/15, 14:49

Ich kenne die Datei nicht.

Aber „klagen“ ist ein Recht. Es ist sogar ein verfassungsmäßiges Recht. Sobald man etwas Innovatives macht, ist es ein Risiko. In einem anderen Thread habe ich von der Schwierigkeit berichtet, die wir hatten, ein Biogasanlagenprojekt zu „bestehen“.

Prozessführung ist auch ein „Sport“. Ein sehr ernstes Zeichen für die moralische „Verdorbenheit“ unserer Gesellschaft, in der jeder seine Rechte und seinen Komfort sieht. Und nur seine Rechte und sein Trost. Es gibt kein Teilen mehr. Es gibt keinen „Konsens“ mehr. Es gibt keine Toleranz mehr... Jeder auf seinem Bildschirm weiß, dass er Rechte hat. Der andere ist offensichtlich ein Arschloch. Dass wir klagen können...

Bei meiner Arbeit werde ich mindestens einmal im Jahr bedroht!

Ich hoffe, Sie haben die Anweisungen einfach befolgt. In diesem Fall lassen Sie sie angreifen! Wenn sie glauben können, dass sie so weiter pissen, beugen sie sich noch stärker!
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von Did67 » 22/06/15, 14:50

Wir haben zusammen gepostet und sind nicht weit davon entfernt, das gleiche Gefühl zu teilen!
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von Christophe » 22/06/15, 15:03

Ja, Didi!

Did67 schrieb:Wenn sie glauben können, dass sie so weiter pissen, beugen sie sich noch stärker!


Ich wusste nicht, dass du so eine „rohe“ Sprache hast! : Schock: : Schock:

Ah, aber Sie müssen sich sicherlich an die heutige Gesellschaft anpassen ...

Hey ja, Anpassung ist Intelligenz, wie es scheint ... selbst wenn man sich an die umgebende Dummheit anpasst ... : Mrgreen:
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von Did67 » 22/06/15, 15:18

Wenn ja

hierauf forumIn einem manchmal ungezügelten Kontext spielte ich eher die Rolle des „Moderator-Philosophen-Opa“ (was ich auch bin!).

Aber im wirklichen Leben bin ich manchmal für einige ausgefallene Formeln bekannt ... sagen wir mal bedeutsam!
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von Remundo » 22/06/15, 16:24

Did67 schrieb:Ich hoffe, Sie haben die Anweisungen einfach befolgt. In diesem Fall lassen Sie sie angreifen! Wenn sie glauben können, dass sie so weiter pissen, beugen sie sich noch stärker!

Aber es ist so, dass Didou ein erfahrener Urologe ist! :P

unter 12 m benötigen Windkraftanlagen keine Baugenehmigung...

Allerdings können sich die „Angreifer“ auf die Besonderheiten des Bebauungsplans und der Stadtplanungsordnung berufen...
Diese Befreiung von der Formalität gemäß der Stadtplanungsordnung bedeutet nicht, dass Windkraftanlagen mit einer Länge von weniger als 12 Metern von der Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften im Hinblick auf die Bestimmungen von Artikel L.421-8 der Stadtplanungsordnung ausgenommen sind. Stadtplanung. Kommunen und zuständige Einrichtungen der öffentlichen interkommunalen Zusammenarbeit können bei Bedarf in ihrem Stadtplanungsdokument Regeln festlegen, die der Installation von Windkraftanlagen mit einer Länge von weniger als 12 Metern entgegenstehen.

Quelle: The Gazette of the Commons

Auf jeden Fall würden die „Nachbarn“ das Rathaus angreifen, wenn es eine Meldung im Rathaus gäbe und sie akzeptierte!

Wenn Sie gegenüber dem Rathaus absolut nichts erklärt haben und das Rathaus schließlich aufgrund seiner städtebaulichen Vorschriften gegen Ihren Mast Einspruch erhebt, sind Sie gezwungen, die Windkraftanlage abzubauen.
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Re: Meine kleine Windkraftanlage = Spuk für meine Nachbarn (Gerechtigkeit)




von Did67 » 22/06/15, 16:53

dudu25977 schrieb:..... Und mit behördlichen Genehmigungen, ...


Habe ich verstanden...

Um an unserem Bau mitzuwirken:

- Wo greifen sie an? (Welches Gericht? um zu sehen, ob es zuständig ist...)

- Welche Beschwerde wird geltend gemacht? der Lärm ? Sicht ? (Um zu sehen, ob der Angriff eine Chance hat, zulässig zu sein? Denn man kann nicht angreifen, nur weil etwas nicht stimmt!)
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von Christophe » 22/06/15, 17:58

Did67 schrieb:Aber im wirklichen Leben bin ich manchmal für einige ausgefallene Formeln bekannt ... sagen wir mal bedeutsam!


Oh ja, ich verstehe! Wie jeder gute Elsässer mit Selbstachtung! : Mrgreen:
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von Christophe » 22/06/15, 18:01

Remundo schrieb:Allerdings können sich die „Angreifer“ auf die Besonderheiten des Bebauungsplans und der Stadtplanungsordnung berufen...
Diese Befreiung von der Formalität gemäß der Stadtplanungsordnung bedeutet nicht, dass Windkraftanlagen mit einer Länge von weniger als 12 Metern von der Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften im Hinblick auf die Bestimmungen von Artikel L.421-8 der Stadtplanungsordnung ausgenommen sind. Stadtplanung. Kommunen und zuständige Einrichtungen der öffentlichen interkommunalen Zusammenarbeit können bei Bedarf in ihrem Stadtplanungsdokument Regeln festlegen, die der Installation von Windkraftanlagen mit einer Länge von weniger als 12 Metern entgegenstehen.

Quelle: The Gazette of the Commons

Auf jeden Fall würden die „Nachbarn“ das Rathaus angreifen, wenn es eine Meldung im Rathaus gäbe und sie akzeptierte!

Wenn Sie gegenüber dem Rathaus absolut nichts erklärt haben und das Rathaus schließlich aufgrund seiner städtebaulichen Vorschriften gegen Ihren Mast Einspruch erhebt, sind Sie gezwungen, die Windkraftanlage abzubauen.


Äh...12m ist der Mast, wo die Feder des höchsten Blattes ist?

Der Textauszug ist nicht klar...und bei einem 12m Mast könnte man sich sehr gut eine Windkraftanlage mit einem Rotordurchmesser von 8m vorstellen, also am Ende 16m...
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