Dies sind Computerhardware und eine DVD-Box. Lieferung in Frankreich.
Logischerweise sollte Amazon in Frankreich Mehrwertsteuer zahlen (weil sie per Post über 100 € pro Jahr verkaufen ... auch pro Tag, nehme ich an!) Also Sätze von 000% oder 20% (evtl. für die DVD-Box?)
Gut, wenn wir richtig rechnen, das ergibt einen Mehrwertsteuersatz von 1.59% ... ???
Wie jeder weiß, ist Amazon Europe in Luxemburg registriert ...
Diese 1.59% (1.6% ???) entsprechen jedoch keinem in Frankreich oder Luxemburg geltenden gesetzlichen Satz, nämlich: http://www.aed.public.lu/tva/taux/
Derzeit gelten für G.-D. aus Luxemburg:
einen Normalsatz von 17% für andere steuerpflichtige Umsätze als die nachstehend genannten;
ein ermäßigter Satz von 8% für die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen sowie für den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Gegenständen, wie diese Gegenstände und Dienstleistungen, ist in Anhang A des Mehrwertsteuergesetzes vom 12.02.1979 sowie festgelegt die in Artikel 40 genannten,
Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben b und c;
Ein stark ermäßigter Satz von 3% für die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen sowie für den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Gegenständen, wie diese Gegenstände und Dienstleistungen, ist in Anhang B des Mehrwertsteuergesetzes vom 12.02.1979 aufgeführt ;
Ein Zwischensatz von 14% für die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen sowie für den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Gegenständen, wie diese Gegenstände und Dienstleistungen, ist in Anhang C des Mehrwertsteuergesetzes vom 12.02.1979 festgelegt.
Beachten Sie den Namen "super reduziert" ein wenig lustig
Was kann dieser Zinssatz von 1.6% bedeuten?
Option a) Amazon hat zusätzlich zur Aushandlung seiner Steuerbemessungsgrundlage (eine bekannte Praxis in Luxemburg, wenn ein großes Unternehmen dort ein Geschäft eröffnet) erfolgreich einen "ultra-reduzierten Steuersatz speziell für Amazon" ausgehandelt ???? Wenn ja, wäre das verrückt ... und vor allem für alle anderen Unternehmen völlig wettbewerbswidrig
Option b) Bestimmte Produkte (dieser Warenkorb zählte zehn) meiner Bestellung würden HT verkauft? (Ich würde das auf den Rechnungen sehen, ich habe noch keinen Zugang dazu ...).
Es handelt sich jedoch nicht um eine professionelle Rechnung, und ich habe meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angegeben, sodass kein Grund für den Verkauf besteht.
Alle diese Produkte sind "Von X verkauft und von Amazon versendet" und selbst wenn X außerhalb der EU liegt, hätte ich logischerweise die Mehrwertsteuer in den entsprechenden Ländern als Erinnerung zahlen müssen: http://europa.eu/youreurope/business/va ... dex_fr.htm
Nicht-EU-Länder
Sonderangebot
Wenn Sie Waren an Kunden außerhalb der EU verkaufen, müssen Sie keine Mehrwertsteuer berechnen. Sie können jedoch den gezahlten Betrag von Ihren entsprechenden Ausgaben (Waren und Dienstleistungen, die für diese Verkäufe erworben wurden) abziehen.
Kauf
Wenn Sie Waren für Ihr Unternehmen bei einem Lieferanten mit Sitz außerhalb der EU kaufen, sollten Sie die Mehrwertsteuer grundsätzlich am Einfuhrort entrichten (und sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung abziehen, wenn der Umsatz der Mehrwertsteuer unterliegt)..
Also, ja, vielleicht haben diese Länder (China ...) einen Mehrwertsteuersatz von 0% ???
Option c) Ein Fehler?
Variante d) ???
Ich werde mit den Rechnungen klarer sehen ... und werde nicht versäumen, Ihnen die Fortsetzung zu geben ...
Achtung, wenn Option a) die richtige ist, könnte dieses Thema mir einige Probleme bereiten Wirtschaft-Finanzen / luxleaks-Antoine-Deltour-in-Gefängnis-t14701.html